
Heizungs-Irrsinn 2.0: Bundesrat will sogar noch schärfere Verbote als die Regierung

Man möchte es kaum glauben, doch in der bizarren Welt der deutschen Klimapolitik gibt es offenbar immer noch Steigerungsformen des Wahnsinns. Während die Bundesregierung mit ihrem neuen „Gebäudemodernisierungsgesetz“ versucht, das berüchtigte Heizungsgesetz der Ampel-Ära ein wenig zu entschärfen, regt sich im Bundesrat ausgerechnet Widerstand – nicht etwa gegen die Bevormundung der Bürger, sondern dagegen, dass die Bevormundung nicht weit genug gehe. Verkehrte Welt im Föderalismus.
59 Seiten Beschwerden – aber an der falschen Stelle
In der Drucksache 292/1/26 haben sich Wirtschaftsausschuss, Umweltausschuss sowie der Verbraucherschutz- und Wohnausschuss regelrecht ausgetobt. Ganze 59 Seiten an Einwänden wurden zusammengetragen. Doch wer nun hofft, dass die Länderkammer endlich die Interessen der geschröpften Hausbesitzer vertritt, der irrt gewaltig. Die Kritik zielt in eine ganz andere Richtung: Der Entwurf der Bundesregierung würde – man höre und staune – die Energiewende bremsen.
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, die starre Vorgabe zu kippen, wonach jede neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden muss. Stattdessen sollen Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt bleiben, allerdings müsse der Anteil sogenannter Bioheizstoffe stufenweise bis 2040 auf 60 Prozent klettern. Eine moderate Lockerung also – die den Ländern jedoch ein Dorn im Auge ist.
Wenn das Verbot zum Selbstzweck wird
Die Ausschüsse attestieren dem Entwurf, er weise „in die falsche Richtung“. Er verlangsame die „gerade in Schwung kommende Wärmewende“ und verlängere die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten. Bemängelt werden zudem überbordende Bürokratie und ein erhöhter Beratungsaufwand. Das Urteil der Länderkammer fällt vernichtend aus: handwerklich mangelhaft.
„Der Bundesrat fordert daher, dass das Betriebsverbot von fossilen Heizungen ab dem Jahr 2045 beibehalten wird.“
Man lese und genieße: Während die deutsche Wirtschaft kriselt, während Bürger reihenweise nicht mehr wissen, wie sie ihre Energierechnungen begleichen sollen, fordert der Bundesrat allen Ernstes ein hartes Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2045. Die sogenannte „Bio-Treppe“ – jener vorgesehene Anstieg der Bioheizstoffe – wird kritisiert, weil sie eine „höhere Zukunftsfähigkeit“ der fossilen Anlagen suggeriere, als diese tatsächlich besäßen. Fehlanreize seien zu befürchten.
Die Realität interessiert offenbar niemanden
Bemerkenswert ehrlich ist immerhin ein Eingeständnis: Selbst die Ausschüsse räumen ein, dass die Regierung nicht abgeschätzt habe, welche Folgen ein plötzlicher Mehrbedarf an Bioheizstoffen für Preis und Versorgungssicherheit hätte. Mit anderen Worten: Man fordert ehrgeizige Quoten, ohne auch nur ansatzweise zu wissen, ob die Rohstoffe überhaupt verfügbar wären und zu welchem Preis. Planwirtschaftliches Denken in Reinform – ein Lehrstück darüber, wie Ideologie über Vernunft triumphiert.
Für den normalen Bürger bedeutet dieses Hin und Her vor allem eines: Unsicherheit. Wer heute eine Heizung verbaut, weiß morgen nicht, ob er nicht in einigen Jahren erneut zur Kasse gebeten wird. Eigentum wird so nicht mehr zur Absicherung, sondern zum Risiko. Und genau dieser Vertrauensverlust in die Verlässlichkeit staatlichen Handelns ist es, der viele Menschen zunehmend verbittert – ein Empfinden, das längst nicht mehr nur eine Randmeinung darstellt, sondern weite Teile der Bevölkerung erfasst hat.
Was bleibt dem Bundesrat – und was bleibt dem Bürger?
Da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat es zwar nicht endgültig blockieren. Doch er kann den Vermittlungsausschuss anrufen oder Einspruch einlegen – und damit das ganze Verfahren weiter in die Länge ziehen. Während die Politik um Quoten, Stufenpläne und Verbotsfristen feilscht, bleibt der Eigentümer mit seinen Sorgen allein zurück.
In Zeiten, in denen politische Entscheidungen das Vermögen der Bürger derart unmittelbar bedrohen, suchen viele nach Wegen, ihr hart erarbeitetes Kapital vor staatlicher Willkür und schleichender Geldentwertung zu schützen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich über Jahrhunderte hinweg als krisenfester, greifbarer Wertspeicher bewährt – unabhängig von ideologischen Zielvorgaben und politischen Mehrheiten. Als Beimischung zu einem breit gestreuten Vermögen können sie ein solides Fundament der Vermögenssicherung bilden.
Hinweis: Der vorliegende Beitrag gibt ausschließlich die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Jeder Leser ist gehalten, eigenständig zu recherchieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen. Für Anlageentscheidungen ist jeder selbst verantwortlich.
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