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01.06.2026
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Pistorius im Recht-vorbei-Modus: Wenn ein Minister das Verfassungsgericht spielt

Pistorius im Recht-vorbei-Modus: Wenn ein Minister das Verfassungsgericht spielt

Es ist ein Lehrstück über den Zustand deutscher Regierungskunst: Der Bundesverteidigungsminister erlässt ein Gesetz, kassiert es nach öffentlicher Empörung postwendend wieder ein – und überschreitet dabei laut juristischem Gutachten gleich mehrfach seine Kompetenzen. Boris Pistorius (SPD), der gefeierte Liebling deutscher Umfragen, hat sich offenbar Befugnisse angemaßt, die nach unserer Verfassung allein dem Bundesverfassungsgericht zustehen.

Der Wissenschaftliche Dienst zerlegt das Ministerium

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, in Auftrag gegeben von der Linksfraktion und dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegend, kommt zu einem vernichtenden Befund: Die Aussetzung der sogenannten Abmeldepflicht für junge Männer im wehrfähigen Alter sei schlichtweg rechtswidrig gewesen. Das Ministerium habe sich Kompetenzen angeeignet, die ihm nach geltendem Recht nicht zustünden.

Worum geht es konkret? Mit der Einführung des „Neuen Wehrdienstes“ zu Jahresbeginn wurde eine alte Regelung des Wehrpflichtgesetzes reaktiviert. Männer zwischen 18 und 45 Jahren müssten demnach eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters einholen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollten. Eine Vorschrift, die bereits vor der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 bestanden hatte – und die im April plötzlich für mächtigen Unmut sorgte.

Erst beschwichtigen, dann das Gesetz kippen

Pistorius reagierte auf bewährte Politiker-Manier: Er versprach öffentlich, die Abmeldepflicht werde im Alltag ohnehin nicht greifen, solange kein Spannungs- oder Verteidigungsfall eintrete. Kurz darauf setzte sein Ministerium die Vorschrift kurzerhand per Allgemeinverfügung aus – und berief sich dabei auf das Recht, Ausnahmen zu erlassen.

Genau hier liegt der juristische Hund begraben. Zwar dürfe das Ministerium Ausnahmen definieren, so das Gutachten. Doch mit der Verfügung habe man nicht einzelne Ausnahmen geschaffen, sondern die gesetzliche Regelung vollständig außer Kraft gesetzt. Und das, so die Gutachter unmissverständlich, sei kein Spiel für Minister:

„Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit.“

Im Klartext: Ein Gesetz aufzuheben, das darf allein das Bundesverfassungsgericht. Nicht ein Minister, der nach lautem öffentlichen Protest schnell die Reißleine ziehen will.

Wenn die Ausnahme zur Regel wird

Die Autoren des Gutachtens legen den Finger noch tiefer in die Wunde. Sehe ein Gesetz Ausnahmen vor, müsse es weiterhin Fälle geben, in denen die ursprüngliche Regel überhaupt noch gelte. „Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall“, heißt es trocken. Die Verfügung des Ministeriums aber erfasse sämtliche männlichen Personen im betroffenen Alter – es bliebe also schlicht niemand übrig, auf den die Abmeldepflicht noch anwendbar wäre.

Hinzu komme: Ohne zeitliche Begrenzung erlassen, schaffe das Ministerium einen „rechtlichen Dauerzustand“, zu dem die Exekutive gar nicht befugt sei. Die Regierung habe Gesetze „anzuwenden und zu vollziehen“ – nicht, sie nach Belieben zu ignorieren.

Symptom eines tieferen Versagens

Scharfe Kritik kam von der Linksfraktion, die das Papier in Auftrag gegeben hatte. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Desiree Becker sprach von einem weiteren „Beleg für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen“. Sie habe bereits Mitte April in einer schriftlichen Anfrage auf mögliche Rechtsfehler hingewiesen – ihre Bedenken seien jedoch „lapidar beiseitegewischt“ worden.

Man muss kein Linker sein, um hier ein bemerkenswertes Muster zu erkennen. Da werde an einem Tag ein Gesetz reaktiviert, am nächsten unter öffentlichem Druck wieder einkassiert – und das auch noch auf juristisch fragwürdigem Weg. Es ist genau jene Art von Politik nach Bauchgefühl und Tagesstimmung, die das Vertrauen der Bürger in den Staat zersetzt. Wozu, so fragen sich viele zu Recht, erlässt man überhaupt Gesetze, wenn man sich selbst nicht daran zu halten gedenkt?

Eine Bundeswehr, die niemand mehr für wehrfähig hält

Das Ganze fügt sich in ein düsteres Gesamtbild. Trotz Milliardeninvestitionen halten gerade einmal 17 Prozent der Deutschen die Bundeswehr im Ernstfall für wehrfähig. Sabotageverdachtsfälle häufen sich, die Truppe leidet, und während im Hintergrund das gigantische „Sondervermögen“ versickert, beschäftigt sich der Minister mit der hektischen Rücknahme einer Regelung, die er kurz zuvor selbst aktivierte. Ein Apparat, der sich offenbar vornehmlich selbst lähmt.

Dass ausgerechnet Pistorius weiterhin Spitzenplätze in den Beliebtheitsranglisten belegt, gehört zu den schwer erklärbaren Phänomenen deutscher Politik. Rechtswidriges Handeln, versenkte Milliarden, eine demoralisierte Truppe – und trotzdem strahlt der Mann aus dem Panzerturm. Konsequenzen? Sind, wie so oft, nicht zu erwarten.

Was nun?

Das Gutachten schafft neue Unsicherheit darüber, wie weiter zu verfahren sei. Denkbar wäre, dass das Ministerium die eigene Allgemeinverfügung selbst wieder aufhebe – oder dass ein Gericht die Regelung kippe. Klarheit sieht anders aus. Doch genau das ist die bittere Bilanz: Ein Staat, der seine eigenen Spielregeln nicht ernst nimmt, verliert das Wichtigste, was er hat – die Glaubwürdigkeit.

Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der vorliegenden Informationen wieder. Er stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsbeistand.

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