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Kettner Edelmetalle
01.06.2026
08:40 Uhr

Vor Gericht blamiert: Wie der bayerische Verfassungsschutz seine Lügenkampagne gegen die Presse verlor

Es ist eine schallende Ohrfeige für jene, die sich in Deutschland gerne als Hüter der Demokratie inszenieren, in Wahrheit aber zum Werkzeug staatlicher Diffamierung verkommen sind. Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat dem Magazin „Tichys Einblick“ recht gegeben und eine Kampagne des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) für schlicht rechtswidrig erklärt. Knapp zwei Jahre dauerte das juristische Tauziehen – am Ende stehen die Schlapphüte aus dem Hause von CSU-Innenminister Joachim Herrmann wie begossene Pudel da.

Eine Behörde erfindet sich ihr eigenes Feindbild

Was war geschehen? Im September 2024 verbreitete der bayerische Inlandsgeheimdienst eine bemerkenswerte Erfolgsmeldung. Man habe, so der Tenor, mittels „umfangreicher technischer Analysen“ die russische Desinformationskampagne „Doppelgänger“ entschlüsselt. So weit, so gut. Nur: In einem Atemzug wurden gleich mehrere unabhängige Medien an den Pranger gestellt – neben „Tichys Einblick“ auch der „Focus“, die „Berliner Zeitung“ und die „JUNGE FREIHEIT“. Diese Publikationen, so der unterschwellige Vorwurf, würden Narrative verbreiten, die sich angeblich bestens für russische Propaganda eigneten, weil sie „grundsätzlich ins russische Narrativ“ passten.

Man lasse sich diesen Vorgang auf der Zunge zergehen: Eine staatliche Behörde stellt kritische Medien in die Nähe ausländischer Propaganda – ohne stichhaltige Beweise, dafür mit umso größerer Selbstgewissheit. Es ist das alte Muster jener, die abweichende Meinungen nicht mit Argumenten, sondern mit Verdächtigungen bekämpfen.

Erst die Abmahnung, dann der Rückzieher

Die „JUNGE FREIHEIT“ reagierte prompt und mahnte das Landesamt erfolgreich ab. Der Geheimdienst ruderte daraufhin kleinlaut zurück und ergänzte, man unterstelle „explizit nicht“, dass die Verantwortlichen der genannten Seiten russische Propaganda verbreiteten oder davon auch nur Kenntnis hätten. Eine bemerkenswerte Pirouette für eine Behörde, die sich kurz zuvor noch ihrer brillanten Analysefähigkeiten gerühmt hatte.

Doch „Tichys Einblick“ gab sich damit nicht zufrieden – und zog vor Gericht. Mit Erfolg. Herausgeber Roland Tichy fand deutliche Worte und kommentierte, die ganze Aktion habe sich als „dilettantischer Versuch der Verfassungsschützer“ entpuppt, das Internet zu analysieren. Sein bissiges Fazit:

„Nur zur Verleumdung und Beschmutzung reicht es, und auch das nur halb.“

Die Ironie liegt in den Fakten

Besonders pikant: Sowohl „Tichys Einblick“ als auch die „JUNGE FREIHEIT“ hatten den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und Kreml-Herrscher Wladimir Putin durchgehend kritisch begleitet. Diese unbequeme Tatsache war den eifrigen Beamten entweder schlicht entgangen – oder sie wurde, was deutlich naheliegender erscheint, bewusst ausgeblendet, weil sie nicht in das einmal gezimmerte Narrativ passte. Das Gericht jedenfalls stellte unmissverständlich fest, dass die Nennung des Mediums in der Doppelgänger-Publikation rechtswidrig gewesen sei und das „Ansehen“ als Pressemedium beeinträchtigt habe.

Wenn der Staat zum Gegner der Pressefreiheit wird

Dieser Fall ist mehr als nur eine juristische Randnotiz. Er offenbart ein tiefsitzendes Problem: Wenn ein Geheimdienst, der eigentlich die Verfassung schützen soll, sich selbst zum Richter über „erlaubte“ und „unerlaubte“ Meinungen aufschwingt, dann ist die Pressefreiheit in akuter Gefahr. Die Grenze zwischen Sicherheitsbehörde und politischer Gesinnungspolizei verschwimmt zusehends – und das ausgerechnet unter Verantwortung eines CSU-Ministers, der sich gerne als Garant von Recht und Ordnung präsentiert.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil all jenen Behörden eine Warnung ist, die glauben, kritischen Journalismus mit dem Stempel der „Desinformation“ mundtot machen zu können. In einer freien Gesellschaft ist es nicht Aufgabe des Staates, festzulegen, welche Berichterstattung genehm ist und welche nicht. Wer das vergisst, dem erteilen am Ende eben die Gerichte eine Lektion – so wie hier in München.

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